Parkordnung im Bürgerpark - Miniaturenpark "Kleiner Harz"
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
herzlich willkommen im Wernigeröder Bürgerpark und im Miniaturenpark "Kleiner Harz"!
Diese Parkanlage ist aus der Landesgartenschau 2006 hervorgegangen. 2009 wurde der Miniaturenpark "Kleiner Harz" als weitere touristische Attraktion errichtet.
Damit Sie sich heute und morgen bei uns wohl fühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Bitte beachten Sie deshalb die nachstehenden Hinweise:
1.
Die Benutzung des Bürgerparks und Miniaturenparks erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern bitten wir ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Kasse oder das Personal im Schäferhaus.
Den Anweisungen der Parkaufsicht, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Hausrecht ausübt, ist in jedem Fall Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen diese Parkordnung können als Hausfriedensbruch geahndet werden. Der Besucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden.
2.
Eine Verpflichtung der Betreiber zur Beleuchtung und zur Beseitigung von Schnee und Eisglätte besteht nicht. Es besteht kein Anspruch auf die Betriebsbereitschaft der im Park befindlichen Anlagen.
3.
Fahrzeuge, Fahrräder dürfen nicht mit in den Park genommen werden.
4.
Hunde und andere Tiere dürfen zur Vermeidung von Verschmutzungen auf Wegen, Rasenflächen und Spielplätzen sowie zum Schutz von Kindern und der heimisch gewordenen Tierwelt ebenfalls nicht mitgebracht werden. Ausgenommen hiervon sind Blindenführhunde.
5.
Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden. Das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen ist untersagt.
6.
Am Eingang Dornbergsweg stehen leihweise Bollerwagen und Rollstühle bereit, die gegen eine Kaution von 20,00 € entliehen werden können.
7.
Fundsachen können an der Kasse abgegeben werden. Die Abholung ist im Schäferhaus möglich.
8.
Der Verkauf von Speisen und Getränken und anderen Artikeln erfolgt ausschließlich durch das Parkrestaurant.Für Großveranstaltungen gelten Sonderregelungen. Der Verkauf oder die Präsentation von Warenleistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen, Versammlungen etc. sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsführung erlaubt.
9.
Abfälle, Papier und Zigarettenreste werfen Sie bitte in die bereitstehenden Abfallbehälter. Offenes Feuer und Feuerwerk sind aus Sicherheitsgründen untersagt. In allen Gebäuden herrscht Rauchverbot.
10.
Foto-, Film-, oder Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfen der Einwilligung des Parkbetreibers.
11.
Das Baden in den Teichen und in den Bachläufen ist nicht erlaubt. Das Betreten der Uferränder und Böschungen ist untersagt. Das Betreten der Eisflächen im Winter ist verboten.
12.
An den Teichen und im Tiergehege des Wernigeröder Bürgerparks gilt: Tiere bitte nicht füttern!
13.
Im Miniaturenpark bitten wir Sie, die Modelle nicht zu berührenund die Miniaturlandschaften nicht zu betreten. Den Anweisungen des Parkpersonals ist Folge zu leisten.
14.
Der Besuch des Parks ist zu den am Eingang ausgezeichneten Öffnungszeitenmit einer Jahres- oder Einzelkarte möglich.
Außerhalb der Öffnungszeiten in der Saison der PGG ist für Gäste des Parkrestaurants das Eintrittsgeld für den Park in Absprache mit der PGG nachträglich oder über die Gaststätte abzurechnen.
Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Parks aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Wer ohne gültige Eintrittskarte angetroffen wird, hat den dreifachen Preis einer Tageseintrittskarte zu entrichten.
Das Parkpersonal ist berechtigt, die Angelkarten zu kontrollieren. Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Park bei Einbruch der Dunkelheit zu verlassen. Dies gilt nicht für Sonderveranstaltungen.
Wir wünschen Ihnen einen interessanten und erholsamen Tag im Wernigeröder Bürgerpark!
Ihr Team vom Wernigeröder Bürgerpark - Miniaturenpark Wernigerode
Bitte beachten: Das Mitführen von Hunden ist auf dem Gelände des Miniaturenparks und im gesamten Bürgerpark NICHT gestattet!
Parkordnung im Bürgerpark Wernigerode
* Blindenführhunde erlaubt